Kosten
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten und werden daher meist nicht übernommen!
Die Privaten Krankenversicherungen sowie private Zusatzversicherungen und Krankenversicherungen mit Beihilfe übernehmen die Kosten häufig teilweise oder ganz.
Aufgrund der Vielzahl der Versicherungen und unterschiedlichster Versicherungstarife ist eine Abklärung mit der jeweiligen Krankenkasse vor Beginn einer osteopathischen Behandlung anzuraten und die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Kosten:
- Erwachsene:
ca. 50 – 60 Minuten: 100 € pro Behandlung.
- Kinder & Säuglinge:
Erstkonsultation (knapp 45 Minuten): 80,00 €
Folgebehandlungen (ca. 25-30 Minuten): 50,00 € pro Behandlung
Die osteopathische Leistung wird nach der berufsständischen Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet (GeBüH).
Generell ist die Bezahlung nach jeder Behandlung in bar zu entrichten.
Ergänzung:
Seit dem 01.01.2012 ist es den gesetzlichen Krankenkassen erlaubt, Leistungen in ihren Leistungskatalog mit aufzunehmen, die keine gesetzlich verankerten Krankenkassenleistungen darstellen.
So gehen manche Kassen dazu über, ANTEILIG (!) Kosten für osteopathische Behandlungen im Anschluss an die Behandlungsserie zu erstatten. Jedoch sind hierfür die Bedingungen bzw. Kriterien von Kasse zu Kasse verschieden.
Ob Ihre Krankenkasse mit dabei ist und zu welchen Bedingungen eine anteilige Kostenübernahme möglich ist, können Sie unter anderem hier einsehen:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Beachten Sie bitte, dass diese Liste ständig aktualisiert wird und keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Deshalb ist eine telefonische Rücksprache mit Ihrer Kasse im Vorfeld und vor Beginn der Behandlung anzuraten!